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Denkmal Kleiner Entenfängerteich beschädigt

Veröffentlicht am 03.03.2020

Verantwortliche Stellen zum sofortigen Handeln aufgefordert

Im Zusammenhang mit zahlreichen Baumfällungen kam es am Montag und Dienstag auf der als Denkmal ausgewiesenen Fläche des Kleinen Entenfängerteichs vor Wildpark-West zu massiven Eingriffen in den Wald und den Bodenbereich. Durch den Einsatz eines Baggers beim Verbringen der Erlenstämme wurde der südwestliche Teil des Denkmals und Teile des Rastplatzes in Mitleidenschaft gezogen. Das betreffende Areal ist zudem als geschützte Biotopfläche nach Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Ob eine Befreiung für die Forstarbeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorlag, war zunächst unklar. Die Untere Denkmalschutzbehörde, die sehr schnell reagiert hat und zwei Mitarbeiter vor Ort entsandte um den Sachverhalt zu prüfen, bestätigte inzwischen, dass die Arbeiten denkmalrechtlich nicht beantragt waren. Sie sprach deshalb zunächst einen Baustopp aus. Inwieweit die zuständige Naturschutzbehörde in Potsdam im Vorfeld über die genehmigungspflichtigen Baumfällungen informiert wurde, ist nicht bekannt. „Waldsiedlung Wildpark-West“ e.V. als gemeinnützig anerkannte Körperschaft zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege hatte sich noch am späten Montagabend an die zuständigen Kontrollbehörden gewandt und gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und bis dahin die Rodungen auszusetzen. Auftraggeber der Arbeiten ist der Landesforst Brandenburg. Der zuständige Revierförster erklärte bei einem Gespräch am Dienstag Morgen, bei dem auch der Landesvorsitzende des NABU Brandenburg Friedhelm Schmitz-Jersch vor Ort war, keine Veranlassung zu sehen, Denkmal- oder andere Behörden von den Arbeiten in Kenntnis zu setzen. „Wo gehobelt wird, fallen auch Späne.“, argumentierte er. Dabei ist auf dem Einweisungsschreiben ausdrücklich vermerkt, dass beim Rücken der Baumstämme „besondere Vorsicht“ angewandt werden muss, da es sich um ein Denkmal handelt. Inzwischen hat die Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis erteilt, die „Pflegemaßnahmen“ unter Auflagen fortzusetzen, da die Ortsbesichtigung für sie neue Erkenntnisse brachte: „Die zur Fällung vorgesehenen Erlen gehören nicht zur geschützten Denkmalsubstanz. Durch ihre Entfernung werden die Alt-Eichen am Rand der Entenfängeranlage gefördert und optisch freigestellt. Damit wird der ehemalige Entenfängerteich als Fläche wieder erlebbar. Die ausgeführten Maßnahmen sind zur Erhaltung des Denkmals und seines Erscheinungsbildes notwendig.“

Noch vor 12 Jahren wurden bei „Auslichtungsarbeiten“ in diesem Waldstück die Stuten Svenja und Lonny als Rückepferde eingesetzt, um Waldboden und Denkmal zu schonen.

Der kleine Entenfängersee ist das älteste Denkmal seiner Art in Deutschland und das einzig erhaltene in ganz Brandenburg.