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Umweltministerium lehnt Antrag auf Schutzwald ab

Veröffentlicht am 23.11.2020

Der im April 2019 gemeinsam eingebrachte Antrag des Waldsiedlung Wildpark-West e.V. und des NABU Brandenburg, das Waldgebiet am ehemaligen Ferienlager in Wildpark-West unter Schutz zu stellen, wurde vom Umweltministerium des Landes Brandenburg abgewiesen. Zwar könne eine Schutzwürdigkeit des betreffenden Waldes festgestellt werden, nicht jedoch die notwendige Schutzbedürftigkeit. Auch wenn durch die Bauleitplanung der Gemeinde Schwielowsee tatsächlich die Möglichkeit einer „Funktionsgefährdung für den Wald durch Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ (Anmerkung: gemeint ist Bauland) besteht, ist der Erlass einer Rechtsverordnung nach § 12 LWaldG in diesem Fall kein ordnungsbehördliches Instrumentarium, um einen Walderhalt an dieser Stelle zu sichern oder gemeindliche Planungen zu verhindern, heißt es u.a. in der Begründung der Ablehnung des Antrages. (Bescheid lesen)

Zusammen mit dem Bescheid erfolgte auch die Ablehnung des Antrages auf Kostenbefreiung auf Grund der im Sinne der Gemeinheit gestellten Anträge. Die gemeinnützig anerkannten Körperschaften wurden beauflagt, die Antragskosten in vierstelliger Höhe zu tragen.

Gegen den Bescheid wurde das Mittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingeräumt.