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Appell unseres Vereins an die Gemeindevertretung

Veröffentlicht am 29.09.2020

Setzen Sie die Erfolge der letzten zwei Jahre nicht aufs Spiel!“

Anlässlich der am 30. September stattgefundenen Sitzung der Gemeindevertretung Schwielowsee hat sich unser Vereinsvorsitzender an die Abgeordneten gewandt und an sie appelliert, den Ortsbeiratsbeschluss vom 27. Januar 2020 umzusetzen. In dem Schreiben heißt es:

 Nachdem am 6. Mai 2020 auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Antrag Dr. Plöchls der Empfehlung des Ortsbeirates Geltow zu folgen (siehe Sitzungsniederschrift Amtsblatt Mai 2020, Seite 22) nach den Einwendungen von Herrn Fannrich zurückgezogen wurde, ist Wildpark-West ohne einen externen Baumsachverständigen, der mit der Erfahrung eines Gutachters jeden privaten Fällantrag vor Ort bewertet.

Wenn der Abgeordnete Matthias Fannrich die Umsetzung eines – auch von ihm mitgetragenen – Beschlusses des Ortsbeirates verhindert, damit die Verwaltung selbst entscheiden kann, wann oder ob überhaupt ein externer Gutachter hinzugezogen wird, stellt dies, außer dem Demokratieverständnis, das aufrichtige Bemühen der Einwohner um den Erhalt der Waldsiedlung in Frage.

Nur der Einsatz eines externen Baumsachverständigen in jedem einzelnen Fall garantiert den Schutz von erhaltenswerten Bäumen.

Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie, die Erfolge der letzten beiden Jahre beim Erhalt der Waldsiedlung nicht aufs Spiel zu setzen!

Setzen Sie den Beschluss des Ortsbeirates Geltow bitte um, und folgen sie dessen Empfehlung im Wortlaut.“

 

Beschluss des Ortsbeirat Geltow vom 27.1.2020 (Wortlaut):

Der Ortsbeirat empfiehlt der Gemeindevertretung die Verwaltung zu beauftragen, den bestehenden Vertrag mit dem externen Baumsachverständigen für Wildpark-West über die bestehende Laufzeit (März 2020) hinweg fortzusetzen und Initiativgruppen oder einzelne Bürger bei Nachpflanzungen im öffentlichen Raum zu unterstützen und geeignete Pflanzstellen zur Verfügung zu stellen, um damit die Nachpflanzaktion in Wildpark-West zu unterstützen.

Begründung:

Seit dem Einsatz des externen Baumsachverständigen ist die Anzahl der genehmigten Baumfällungen erheblich gesunken. Damit ist es möglich, den gesunden Baumbestand der Waldsiedlung zu erhalten. Durch die Bürgerbeteiligung, z.B. Baumpflanzungen, ist es zudem möglich, den in der Vergangenheit verlorenen Baumbestand der Waldsiedlung wieder auszugleichen.“