Akteneinsicht wegen Baumfällung in Vegetationszeit

Im Zusammenhang mit den vier Baumfällungen am 26. Mai im Amselweg gewährte die Gemeindeverwaltung unserem Verein Akteneinsicht. Der Fall liegt derzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde, die um detaillierte Auskunft gebeten wurde, ob eine Befreiung von den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes vorlag. Das Gesetz verbietet Fällungen außerhalb des Waldes in der Vegetationszeit ausdrücklich. Hintergrund sind die mit Fledermäusen und Vögeln besetzten Höhlungen der Bäume.