Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Baumfällungen durch Landesforst gerichtlich beklagt

Veröffentlicht am 15.03.2024

Landesforstbetrieb fällte dutzende Bäume an einer historischen Allee

„Verkehrssicherungsmaßnahmen“ richten großen Schaden an Baumbestand an

Mit einer bisher nicht gekannten Intensität hat der Landesforstbetrieb Grünheide den Baumbestand an der historischen Allee nach dem Bornstedt sowie dutzende wertvolle Bäume im angrenzenden FFH-Gebiet, am 14. und 15. März 2024 gekappt bzw. gefällt.

Begründet wurde dies vom Leiter des Landesforstbetriebes mit der Durchführung von Verkehrssicherungspflichten.

Die innerhalb der Niederungen ausgebildeten Baumreihen und Gehölzgruppen auf dem wasserbeeinflussten Standort sind Moorbiotope, während es sich bei den gefällten Bäumen an der K6910 zwischen Geltow und Wildpark-West, zum Teil um Alleebäume handelt. Diese hatte der Kreisstraßenbetrieb Potsdam-Mittelmark erst 2022 mit großem finanziellen Aufwand bei der Sanierung des angrenzenden Radweges erhalten.

Der öffentliches Interesse für Natur- und Umweltschutz wahrnehmende Verein Waldsiedlung Wildpark-West e.V. hatte unverzüglich nach Beginn der Maßnahme beim Landesforstbetrieb einen Antrag auf Fällstopp und Akteneinsicht eingereicht, eine Stellungnahme erbeten und zu einem Ortstermin eingeladen. Dem Fällstopp wurde entsprochen.

Bei der Begehung stellte sich heraus, dass der zuständige Revierförster offensichtlich nur unzulänglich mit den örtlichen Gegebenheiten des FFH-Schutzgebietes, der Reviergrenze des Landesforstes sowie der Schutzbedürftigkeit der Straßenbäume entlang der historischen Allee vertraut war. Er bat um Verständnis, dass der Landesforst, anders als ein Kreisstraßenbetrieb, aus Kostengründen nicht einen solchen Pflegeaufwand leisten könne.

Nachdem der Umweltschutzverein konkrete Vorschläge zur Lösung des Interessenkonfliktes schriftlich benannt hatte, ließ der Landesforstbetrieb – ohne den Umweltschutzverein davon in Kenntnis zu setzen und ihm damit die Möglichkeit einer unabhängigen Überprüfung der Maßnahme zu ermöglichen – die Fällarbeiten mit hoher Intensität fortsetzen.

Trotz eines unverzüglich beantragten einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Potsdam, ist der Schaden enorm. Mehr als 50 landschaftsprägende Bäume fielen der „Verkehrssicherungsmaßnahme“ zum Opfer. Nach Einreichung der Klageschrift erklärte der für den Wildpark zuständige Forstbetrieb Grünheide die Maßnahme für beendet, so dass der Richter der 9. Kammer keine Verfügung erließ. Eine schriftliche Begründung des Gerichts steht noch aus.

„Da noch zahlreiche Bäume entlang der Straße und im Schutzgebiet zur Fällung gekennzeichnet sind, ist anzunehmen, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt gefällt oder gekappt werden“, vermutet der Vorstandsvorsitzende der Umweltschutzvereinigung Waldsiedlung Wildpark-West Carsten Sicora.

Er zeigte sich bestürzt: „Nach der Rodung eines Erlenbruchwaldes im geschützten Biotop des Kleinen Entenfangsees 2020 hat der Landesforst erneut gezeigt, dass ihm Umwelt- und Naturschutz nichts bedeuten. Indem er die Säge an der beklagten Stelle aus der Hand legt, glaubt er sich einer richterlichen Überprüfung entziehen zu können. Das ist unakzeptabel. Auch wirft der Umgang mit den Bürgern zahlreiche Fragen auf, die schnell beantwortet werden sollten. Den Verantwortlichen muss klar gemacht werden, dass Naturschutzgesetze auch für diesen Forstbetrieb gelten und »Verkehrssicherung« kein Freifahrtschein ist.“

Derzeit wird das Ausmaß des entstandenen Schadens geprüft. Der Verein kündigt weitere rechtliche Schritte an.

Nachdem der Leiter des Forstbetriebs gegenüber dem Gericht die Maßnahme für beendet erklärt hatte, ließ er die Fällungen von einem damit beauftragten Unternehmen nur wenige hundert Meter von der beklagten Stelle fortsetzen.