Bürgermeisterin verzichtet auf Preisverleihung des „Schwarzen Raben“ 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee Kerstin Hoppe lehnt unsere Einladung zur Übergabe des Umweltnegativpreises Schwarzer Rabe 2021 am 13. März 2022 ab.

Der Preis wurde ihr mit großer Mehrheit von den Mitgliedern unseres Vereins für ihr nicht zeitgemäßes Verhalten zum Umwelt- und Klimaschutz verliehen. Als Bürgermeisterin hatte sie mit der Inanspruchnahme kommunalen Vorkaufsrechts, einen Kaufvertrag für ungültig erklärt und ein bestehendes Klimaschutzprojekt damit vorerst verhindert. Ökologisch wertvollen Wald für Wohnbebauung zu opfern, halten wir nicht mehr für zeitgemäß. Frau Hoppe ist anderer Meinung. In ihrer Antwort auf die Preisverleihung wirft sie unserem Verein vor, aus Ärger gehandelt zu haben, da das Projekt eines Klimaschutzwaldes nicht verwirklicht werden könne. Die mit der Preisverleihung verbundene Zielstellung würde damit entwertet. „Im Übrigen schließt die bauliche Entwicklung dieser Fläche durch die Gemeinde Schwielowsee die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen nicht aus.“

Wortlaut des Schreibens

 „Sie begründen die Verleihung des Umweltnegativpreises „Schwarzer Rabe 2021“ damit, dass die Gemeinde Schwielowsee ihr kommunales Vorkaufsrecht an einer Waldfläche im Ortsteil Geltow wahrgenommen hat. Sie verkennen dabei jedoch, dass die betreffende Waldfläche seit Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in den jeweils gültigen Flächennutzungsplänen der Gemeinde Schwielowsee als Wohnbaufläche dargestellt worden ist. Dies hatte den Hintergrund, dass diese Fläche schon seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts baulich genutzt worden ist. Dass die Gemeinde Schwielowsee den Darstellungen in ihrem Flächennutzungsplan Rechnung trägt und hierzu das ihr gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht ausübt, dürfte Sie daher nicht überrascht haben. Im Übrigen schließt die bauliche Entwicklung dieser Fläche durch die Gemeinde Schwielowsee die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen nicht aus. Im Gegenteil: Die Gemeinde Schwielowsee ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der baulichen Entwicklung dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Insoweit kann ich auch den von Ihnen gerügten Verstoß gegen das Leitbild Energie und Klimaschutz Gemeinde Schwielowsee 2030 nicht erkennen. Ihr Ärger, dem Sie mit der Verleihung des Umweltnegativpreises „Schwarzer Rabe 2021“ an mich Ausdruck verleihen, resultiert vielmehr aus der Tatsache, dass Sie befürchten, Ihr eigenes Klimaschutzprojekt, dass Sie in der Begründung zur Verleihung dieses Umweltnegativpreises beschrieben haben, in dieser Waldfläche nicht realisieren zu können. Dass Sie gleichwohl den Umweltnegativpreis „schwarzer Rabe2021“ mit dieser Begründung an mich verleihen, entwertet daher die mit diesem Preis verfolgte Intention. Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Veranlassung, Ihre Einladung zur Preisübergabe anzunehmen.“