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Verein beantragt einstweilige Anordnung gegen Straßenerweiterung in Schutzgebieten

Veröffentlicht am 08.07.2022

Die für Anwohner völlig überraschenden Bauarbeiten auf der Verbindungsstraße Ortsausgang Fuchsweg zum neuen Kindergarten wurden in den letzten beiden Tagen mit großer Intensität weitergeführt.

Die durch die Stadt Potsdam beauftragte Baumaßnahme ist mittlerweile fast abgeschlossen. Die Straße soll für alle Verkehrsteilnehmer ab der 28. KW-Woche wieder nutzbar sein.

Da die Maßnahme weder öffentlich bekannt gemacht wurde, noch ein Beteiligungsverfahren stattfand, die Maßnahme zudem weit über eine Instandhaltung hinausging und auch die Verwaltung der Stadt Potsdam bis zum Dienstag auf unsere Anfragen auf Einhaltung naturschutzlicher Bestimmungen nicht antwortete, hat unser Verein, entsprechend seiner Satzung ein ordentliches Gericht angerufen und u. a. Anzeige wegen Eingriff in geschützte Gebiete und Ablagerung von Baustoffen im Biotopbereich erstattet.

Unser Antrag auf „Einstweilige Anordnung“ liegt seit dem gestrigen Tag dem Verwaltungsgericht Potsdam vor. Dieses hat die Stadt Potsdam um eine Stellungnahme gebeten.

Nach Auskunft der zuständigen Bereichsleiterin Verkehrsanlagen der Stadt Potsdam Martina Woiwode vom gestrigen Tag (nachfolgend ein Auszug), sollen die Bauarbeiten zum Wochenende der 27. KW beendet sein. Die Baumaßnahme wurde generiert mit einer elektrotechnischen Erschließung. Es handelt sich nach Ansicht der Potsdamer Verwaltung um eine Instandsetzung des Fuchsweges, da u. a. auf Grund der nicht ausreichenden Verkehrsbreite und des brüchigen Fahrbahnbelags die Verkehrssicherheit nicht mehr dauerhaft gewährleistet sei. In Verbindung mit der Verkehrsfreigabe des Brückenbaus über den Zernsee wird mit der Baumaßnahme zudem eine wichtige Verbesserung der überregional nutzbaren Verkehrsverbindungen für den Radverkehr generiert. Soweit die Sichtweise der Verwaltung der Stadt Potsdam.

Ortsvorsteher Matthias Fannrich erklärte, keine Kenntnis von der Maßnahme gehabt zu haben. Er hatte im Vorjahr auf unsere Frage, ob im Zusammenhang mit dem Fahrradwegekonzept eine Verbreiterung dieses Straßenabschnitts geplant sei, verneint.

Der NABU Potsdam hat die stattgefundene Baumaßnahme in einer Protestnote an den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam inzwischen scharf kritisiert. Insbesondere wurde die fehlende Beteiligung der Natur- und Umweltschutzverbände, mangelnde Sorgfaltspflicht bei der Ablagerung bitumenhaltiger Baustoffe in den Schutzgebieten sowie die fehlenden Ausgleichsmaßnahmen beanstandet.

Unser Verein verfolgt mit dem Antrag auf „Einstweilige Anordnung“ das Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, warum die Maßnahme in „einer Nacht und Nebelaktion“ ohne ordentliches Verfahren und Information der Öffentlichkeit stattfand, auf wessen Veranlassung die Maßnahme durchgeführt wurde und ob die Maßnahme überhaupt und in ihrem Umfang, insbesondere mit den erheblichen Eingriffen in die Natur statthaft war. So wurden über 1.000 qm Fläche im Bereich einer historischen Allee und drei geschützten Biotopen neu versiegelt, Auswirkungen auf den Amphibienschutz sind zu befürchten.

Es ist aus Sicht unseres Vereins sehr wahrscheinlich, dass die stattgefundene Straßenerweiterung in einem ordentlichen Verfahren nicht genehmigungsfähig war, bzw. erhebliche Ausgleichsmaßnahmen (z.B. in Bezug auf den Biotop- und Amphibienschutz am Kleinen Entenfangsee) nach sich gezogen sowie die Umwelt- und Naturschutzverbände beteiligt hätten werden müssen. Auch ist sehr fraglich, ob sich mit der Straßenverbreiterung die Sicherheit für Fußgänger oder Fahrradfahrer erhöht. Es ist zu befürchten, dass die Straße nun viel mehr und vor allem auch schneller befahren werden wird bzw. darf und die Baumaßnahmen nur der Vorbereitung weiterer Ortserweiterung oder als Umleitungsstrecke für den geplanten Lückenschluss am Werderschen Damm dienen.