Nach Vorstandsbeschluss vom 11. Oktober 2020, angepasst am 27. Oktober 2020, werden für die von unserem Verein durchgeführten Veranstaltungen folgende Maßnahmen (Hygiene-Konzept) zum Schutz der Gesundheit, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, beschlossen.
Die Maßnahmen gelten bis auf Widerruf für die nachfolgend 14 genannten Veranstaltungen des Jahres 2020:
– Kinoveranstaltung 28. Oktober 2020
– AG „Junge Naturfreunde“ am 29. Oktober, 5., 12., 19., 26. November, 3., 10., 17. Dezember 2020
– Redaktionssitzungen Heimatzeitschrift „Wildpark-West“: 30. und 31. Oktober 2020
– Festakt Schweizer Straße am 7. November 2020
– Puppentheater am 22. November 2020
– Adventsstand am Bürgerklub 29. November 2020
Alle an den Veranstaltungen teilnehmenden Personen werden gebeten, verantwortungsvoll zu handeln und die geltenden Hygiene-Regeln zu ihrem und zum Schutz anderer Personen einzuhalten.
Im Bürgerclub Wildpark-West gelten während der durch unseren Verein durchgeführten Veranstaltungen folgende Regeln:
Alle an den Veranstaltungen teilnehmenden Personen werden gebeten, sich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf Grund der Abstandsregel auf max. 30 begrenzt.
Im Eingangsbereich, im Flur, auf dem Weg zu den Plätzen und zu den Toiletten besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass das geltende Abstandsgebot von 1,5 m im Ausnahmefall nicht eingehalten werden kann. Von der Pflicht eine Maske zu tragen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befreit, diese Details sind vom Gesetzgeber geregelt. In einem Hausstand lebende Familienangehörige sind vom Abstandsgebot nicht betroffen.
Über die Fenster erfolgt eine ausreichende Lüftung.
Der Bürgerclub soll über den Eingangsbereich betreten werden. Der Ausgang erfolgt über die Terrasse, so dass Begegnungen vermieden werden können.
Es erfolgt kein Ausschank von alkoholischen Getränken.
Bei Verstößen gegen geltende Standards erfolgt ein Hinweis an die betreffende Person. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. die Veranstaltung zu beenden.
Für die Veranstaltung Puppentheater „Pinocchio“ werden bis zum 20. November gesonderte Regelungen erlassen, die den Vorgaben bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Die Standards der AG „Junge Naturfreunde“ entsprechen den Vorgaben des Bildungsministeriums des Landes Brandenburg, in Abstimmung mit den Regelungen an der Geltower Meusebach-Grundschule. Zum Festakt Schweizer Str. am 7. November finden die Bestimmungen der Polizeibehörde Brandenburg „Veranstaltungen unter freiem Himmel“ Anwendung. Es besteht durch den Veranstalter die Empfehlung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und u.a. die polizeiliche Auflage, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Der Adventsstand am 29. November findet im Außenbereich am Bürgerclub statt.
Wildpark-West, 27. Oktober 2020
Vorstand Waldsiedlung Wildpark-West e.V.