Im Zusammenhang mit den Forstarbeiten im März 2024 entlang der K6910 und im angrenzenden Uferschutzgebiet der Havel wurde zwei Vereinsmitgliedern Akteneinsicht in der Betriebszentrale gewährt. Trotz geltender gesetzlicher Bestimmungen, die eine Einsicht innerhalb von vier Wochen vorsieht, ermöglichte erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Wahrnehmung öffentlicher Interessen um Umwelt- und Naturschutz.
Die Aktenlage bestätigte, dass weder Naturschutzbehörden noch Natur- oder Umweltschutzverbände an den Arbeiten des Landesforstbetriebes beteiligt wurden.
Um eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bei der gegenüber dem Landesbetrieb Forst Brandenburg Schadensersatzansprüche um Wiedergutmachung geltend gemacht werden, schlug unser Verein eine außergerichtliche Einigung vor, über die der Forstbetrieb bis zum 12. Juli 2024 eine Entscheidung treffen will.