Wie Bürgermeisterin Kerstin Hoppe dem Verein mitteilte, wird der von unserer Umweltschutzvereinigung am 25. März 2025 eingelegte Widerspruch gegen die geplanten „Pflegemaßnahmen“ der Verwaltung innerhalb der Vegetationsperiode abgelehnt.
Der Verein hatte Widerspruch gegen nach dem 1. März vorgesehene Arbeiten, die über einfache Pflegeschnitte und Totholzbeseitigung hinausgehen eingelegt.
Das betraf insbesondere den Einsatz verbotener Technik (gewerblicher Schredder in einem Wohngebiet), den Einsatz von Kettensägen während der Brutphase von Europäischen Singvögeln und das Fällen und Kappen von Bäumen, entgegen den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
In der Begründung des Widerspruchs ging die Bürgermeisterin nicht auf die Schwerpunkte des Widerspruchs ein, sicherte aber erneut die Belehrung der Firma in Bezug auf Artenschutz zu.
Da die Maßnahme bei der Zustellung des Widerspruchsbescheid entgegen den rechtlichen Normativen zu großen Teilen – mitten in der zweiten Brutphase der Singvögel – bereits ausgeführt war, wird durch den Verein in diesem Falle eine Anfechtung der Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht nicht in Erwägung gezogen. Von den „Pflegearbeiten“ betroffen sind mehr als 100 Bäume in der Gemeinde Schwielowsee. Aus den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen ging hervor, dass in keinem Fall Gefahr in Verzug bestand, die eine sofortige Umsetzung der geplanten Verkehrssicherung notwendig machte.
Der Verein hatte argumentiert, dass es der ausführenden Firma Müller aus Ferch, auch unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen, durchaus zumutbar sei, die Maßnahmen auch im Herbst, nach dem 30. Oktober durchzuführen.